Jugendschutzsoftware
Jugendschutzsoftware soll Eltern bei ihrer Medienerziehung unterstützen. Jugendschutzsoftware dient dazu, nicht kindgerechte Webangebote möglichst zuverlässig zu blockieren, wenn Kinder im Internet surfen. Eltern können die Programme in der Regel dem Alter des Kinder entsprechend individuell anpassen.
Es gibt zwei Grundprinzipien, nach denen Jugendschutzprogramme aufgebaut sind. Arbeitet eine Softwarelösung nach dem „Whitelistprinzip", werden beim Surfen alle Websites gesperrt und nur die Webseiten angezeigt, die auf einer sogenannten „Positivliste" (Whitelist) vermerkt sind. Die auf diesen Listen aufgeführten Websites sind zuvor von Medienpädagogen geprüft worden. Die umfassendste Liste pflegt der Verein fragFINN, der von der Wirtschaft getragen wird. Jugendschutzprogramme, die nach dem sogenannten „Blacklistprinzip" arbeiten, ermöglichen grundsätzlich den Zugang zu allen Inhalten des Internets. Aber durch technische Filter (sogenannte „Blacklists") wird der Zugang zu für Kinde rund Jugendliche ungeeignete Inhalte gesperrt. Viele Jugendschutzprogramme kombinieren beide Prinzipien. Eltern können dann in den Programmen einstellen, ob das Whitelist- oder das Blacklist-Prinzip zur Anwendung kommen soll.
Für jüngere Kindern empfiehlt sich das Whitelistprinzip, denn für sie ist ein sicherer Surfraum sinnvoll, der nur kindgeeignete Angebote passieren lässt.
Ältere Kinder und Jugendliche brauchen dagegen größere Bewegungsspielräume. Für sie ist eine Blacklist-Einstellung im Jugendschutzprogramm sinnvoll, die viele Internetangebote zugänglich macht und nur ungeeignete Inhalte herausfiltert.
Weiterführende Informationen:
Klicksafe: Funktionsweise und Überblick über Jugendschutzfilter
fragFINN: Sicherer Surfraum für Kinder
Schau Hin!: Themenschwerpunkt Jugendschutzsoftware
Bundesministerium für Famile, Senioren, Frauen und Jugend:
PC kindgeeignet konfigurieren
Das Blog zur Initiative
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