Verena Weigand (KJM) über die Anerkennung von Jugendschutzsoftware
Am 8. Februar hat die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) erstmals zwei Jugendschutzsoftware-Lösungen unter Auflagen anerkannt.
Verena Weigand, Leiterin der KJM-Stabsstelle, hat uns dazu ein paar Fragen beantwortet.
Dialog Internet:
Die Programme ermöglichen es den Eltern, das Schutzniveau für ihre Kinder selbst festzulegen. Wie funktioniert das?
Verena Weigand:
Jugendschutzprogramme sind laut Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) eine Möglichkeit für Internet-Anbieter, den Jugendschutz im Internet bei „entwicklungsbeeinträchtigenden“, d.h. bei bestimmten problematischen Inhalten zu gewährleisten.
Zunächst einmal ist für Eltern dabei wichtig zu wissen: Jugendschutzprogramme sind eine Maßnahme neben anderen, um den Jugendschutz im Internet ein Stück weit zu verbessern. Eltern können sich nicht ausschließlich darauf verlassen. Jugendschutzprogramme können die pädagogische Aufsicht aber begleiten und erleichtern.
Jugendschutzprogramme sind „nutzerautonom“. Das heißt: Es steht Eltern frei, ob sie diese Filterprogramme für das Internet zum Schutz ihrer Kinder auf dem Computer installieren und aktivieren wollen oder nicht. Außerdem können sie die Programme ein Stück weit nach ihren eigenen Wünschen gestalten, je nachdem was sie ihren Kindern ermöglichen oder zutrauen wollen.
Beispielsweise können sie in selbst Internetadressen eintragen, die sie für ihre Kinder frei schalten („weiße Liste“) oder blockieren wollen („schwarze Liste“).
Bestimmte Inhalte – wie die Internetangebote, die bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf dem Index stehen, weil sie jugendgefährdend sind – werden immer blockiert.
Aus Sicht der KJM ist es wichtig, dass Jugendschutzprogramme benutzerfreundlich sind und keine unrealistischen Anforderungen an den technischen Sachverstand der Eltern bei der Installation und Konfiguration der Software stellen. Die von der KJM anerkannten Jugendschutzprogramme müssen deshalb von den Programmanbietern so voreingestellt sein, dass Eltern bereits mit nur wenigen Handgriffen einen wirksamen Schutz für ihre Kinder erreichen können.
Bei den beiden bisher von der KJM anerkannten Jugendschutzprogramme funktioniert das so: Die Eltern geben das Alter ihrer Kinder ein bzw. wählen eine vorgegebene Altersstufe aus (z.B. „bis unter 12 Jahre“/ „ab 12 bis unter 16 Jahre“ / „ab 16 bis unter 18 Jahre“). Jeder Altersstufe sind dann im Programm bestimmte Inhalte fest zugeordnet, die entweder als unproblematisch eingestuft sind und somit angezeigt werden oder aber als problematisch eingestuft sind und somit nicht angezeigt werden.
Neben diesen Listen lesen die Jugendschutzprogramme auch eine spezielle Datei aus, mit der Inhalte-Anbieter ihre eigenen Internetseiten mit einem Alterskennzeichen versehen können (Stichwort „technischer Labelstandard“). Diese voreingestellten Filter –und Klassifizierungsverfahren arbeiten automatisch und funktionieren auch dann, wenn Eltern kein Interesse oder keine Möglichkeit haben, das Programm nach ihren eigenen Wünschen zu gestalten.
Wichtig ist auch: Jüngere Kinder unter 12 Jahren müssen im Internet besonders geschützt werden. Für diese Altersgruppe wird deshalb in aller Regel nur ein kleiner, sicherer Teil des Internets zugänglich gemacht: ein sicherer Surfraum. Die Kinder erhalten nur Zugang zu ausgewählten, besonders kindgeeigneten oder zumindest unproblematischen Internetadressen, die in einer weißen Liste eingetragen oder vom Anbieter als für diese Altersgruppe geeignet gekennzeichnet worden sind. Hier ist z.B. der sichere Surfraum von „FragFINN“ (Initiative „Ein Netz für Kinder“) zu nennen.
Außerdem werden für unter 12-jährige Kinder alle Inhalte, die gar nicht für ein Jugendschutzprogramm gekennzeichnet sind, sicherheitshalber standardmäßig blockiert.
Ältere Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren dagegen sind mit einem so kleinen Ausschnitt des Internets in der Regel nicht mehr zufrieden. Hier wird deshalb der umgekehrte Ansatz gewählt: Sie haben grundsätzlich Zugang zum Internet an sich, aber mit gewissen Einschränkungen auf Basis schwarzer Listen. D.h. es werden nur die Inhalte nicht angezeigt, die dem Jugendschutzprogramm als „problematisch“ bekannt und deshalb in entsprechende schwarze Listen eingetragen oder die von den Inhalte-Anbietern selbst als für die entsprechende Altersgruppe ungeeignet gekennzeichnet worden sind. Hierzu gehört unter anderem die oben genannte schwarze Liste mit Internetadressen, die auf dem Index der Bundesprüfstelle stehen.
Dialog Internet:
Sind die anerkannten Jugendschutzprogramme für alle Eltern eine gute Lösung? Worin liegen aus Ihrer Sicht die Vorteile?
Verena Weigand:
Die KJM, die für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen zuständig ist, ist davon überzeugt, dass Jugendschutzprogramme ein Ansatz neben anderen sein können, um den Jugendschutz im Internet ein Stück weit zu verbessern. Gleichzeitig sollte aber allen Eltern und Pädagogen bewusst sein, dass sie sich nicht ausschließlich auf technische Lösungen für den Jugendschutz im Internet verlassen dürfen: Jugendschutzprogramme können die pädagogische Aufsicht als begleitend erleichtern; sie stellen aber nur eine Maßnahme von vielen dar, die ineinander greifen müssen, damit ein effektiver Jugendschutz im Internet erreicht wird. Wenn Eltern Jugendschutzprogramme nicht als Ersatz dafür verstehen, ihre Kinder bei dem Weg ins Internet zu begleiten, sondern als Ergänzung, dann können sie eine gute Lösung sein – auch aufgrund der Nutzerautonomie auf der einen Seite und der sicheren Grundeinstellung auf der anderen Seite.
Die Anerkennung der beiden Jugendschutzprogramme von JusProg und Telekom ist aus Sicht der KJM ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Etablierung einer neuen Schutzoption für problematische Inhalte in Internet. Allen Fortschritten zum Trotz gilt aber: Wirksamkeit und Handhabbarkeit bestehender Schutzlösungen sind noch verbesserungsbedürftig.
Beispielsweise zeigen Jugendschutzprogramme vor allem im Bereich der nutzergenerierten Inhalte wie Communitys oder Videoplattformen kaum Wirkung; doch gerade solche Dienste nutzen Kinder und Jugendliche stark. Deshalb hat die KJM die Anerkennungen auch nur unter Auflagen ausgesprochen.
Dialog Internet:
Was müssen Anbieter unternehmen, damit ihre Inhalte von Kindern und Jugendlichen wahrgenommen werden können, deren Eltern die Jugendschutzsoftware installiert haben?
Verena Weigand:
Sofern es um für Kinder und Jugendliche besonders geeignete oder zumindest unproblematische Internet-Inhalte geht, beantwortet der JMStV diese Frage in § 11 Abs. 5 wie folgt:
Anbieter sollen „auch die für Kinder oder Jugendliche unbedenklichen Angebote für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm programmieren, soweit dies zumutbar und ohne unverhältnismäßige Kosten möglich ist.“
Dies ist ein Weg, um ein zu großes Overblocking – das bei Filterprogrammen in einem gewissen Ausmaß immer vorkommt – zu vermeiden.
Die KJM hat einen technischen Standard (genannt: „age-de.xml“) festgelegt, sozusagen ein technisches Hilfsmittel, mit dem Internet-Anbieter ihre eigenen Angebote mit einer Altersstufe kennzeichnen oder „labeln“ können.
Mit diesem Labelstandard können Anbieter ihre problematischen Angebote als für bestimmte Altersgruppen „ungeeignet“ klassifizieren.
Der Labelstandard ist auch ein Instrument für Inhalte-Anbieter, die spezielle für Kinder und Jugendliche geeignete – oder zumindest unproblematische – Inhalte verbreiten, um ihre Zielgruppe gerade auch bei aktiviertem Jugendschutzprogramm zu erreichen: Sie müssen ihre Inhalte inhaltlich zutreffend mit der entsprechenden Altersstufe labeln (z.B. „ab 6“ oder „ab 12“).
Das Jugendschutzprogramm liest diese Alterskennzeichen dann aus und Kinder des entsprechenden Alters können diese Internetangebote auch bei installiertem Jugendschutzprogramm wahrnehmen.
Vielen Dank Frau Weigand, für das Interview!
In der Initiative „sicher online gehen – Kinderschutz im Internet“ setzen sich Bund, Länder und die Wirtschaft für einen wirksamen Schutz von Kindern im Internet ein. Zum Start der Initiative unterzeichneten die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsident Kurt Beck, sein Stellvertreter in dieser Funktion, Ministerpräsident Stanislaw Tillich, sowie zahlreiche namhafte Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft und des Kinder- und Jugendschutzes am 6. Juli 2012 in Berlin die Charta „sicher online gehen – Kinderschutz im Internet“.