Jugendschutzsoftware erstmals von KJM unter Auflagen anerkannt
Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hat am 8.2.2012 zum ersten Mal Jugendschutzsoftware für einen Schutz von Kindern im Internet unter Auflagen anerkannt. Die Jugendschutzsoftware der Deutschen Telekom und die des JusProg e.V. wurden von der KJM nach intensiver Prüfung für geeignet befunden. Durch die Anerkennung solcher Softwarelösungen erhalten Anbieter beeinträchtigender Inhalte, die diese Inhalte freiwillig mit einer Alterskennzeichnung versehen, eine neue Schutzoption, die den Anforderungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages genügt.
Ein wirksamer Schutz durch Jugendschutzprogramme hängt, neben einer kontinuierlichen technischen Weiterentwicklung dieser Programme, jetzt davon ab, dass sie von Eltern tatsächlich genutzt und richtig eingestellt werden. Die Zahlen einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag des Bundesfamilienministeriums sprechen eine deutliche Sprache: 95 % der befragten Eltern halten Jugendschutzprogramme für wichtig. Allerdings setzten nur 20 % der Eltern diese zu Hause ein.
(Siehe Arbeitspapier "Jugendschutzsoftware im Elternhaus: Kenntnisse, Erwartungen und Nutzung")
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder:
„Die Anerkennung von zwei Jugendschutzprogrammen ist ein wichtiger Schritt zu einem sicheren Surfraum für alle Familien mit Kindern, die das Internet entdecken wollen. Jetzt geht es darum, dass Eltern diese Programme auch nutzen und altersgerecht einstellen, damit die Programme so gut wie möglich schützen können. Deswegen habe ich Länder und Wirtschaft aufgerufen, sich in einer gemeinsamen Aktion für einen noch besseren Schutz von Kindern im Internet einzusetzen.
Klar ist: Keine Software kann die Auseinandersetzung darüber, welche Websites Kinder nutzen sollten, ersetzen. Ebenso wenig sind Jugendschutzprogramme für alle Altersgruppen das Mittel der Wahl. Sie können Eltern aber dabei helfen, ihren Kindern von Beginn an einen Surfraum einzurichten, mit dem sie die Grundregeln für den selbstbestimmten Umgang mit dem Internet unbeschwert lernen können und der schrittweise mit ihnen wächst. Genauso wichtig ist, dass die Programme noch besser werden bei der Erkennung von für Kinder ungeeigneten Inhalten und dass auch Lösungen für mobile Endgeräte, die von immer mehr Kindern genutzt werden, bereit stehen. Hier setze ich auf das Engagement weiterer Anbieter aus der Internetwirtschaft.“
Das Programm von JusProg e.V. kann unter www.jugendschutzprogramm.de kostenlos herunter geladen werden. Das Programm der Deutschen Telekom steht für Festnetzkunden der Deutschen Telekom ab Ende März 2012 kostenlos unter www.t-online.de/kinderschutz zur Verfügung.
Die Pressemitteilung der KJM hier.